Bundestag beschließt Gesetzesreform zum Gemeinnützigkeitsrecht

Bundestag beschließt Gesetzesreform zum Gemeinnützigkeitsrecht

Am 6. Juli hat der Bundestag das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet. Sobald der Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt hat (voraussichtlich in seiner Sitzung am 21. September), kann es in Kraft treten. Wichtigste Änderungen für viele gemeinnützige Vereine und deren aktive Mitglieder dürften die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages (von 1.848 € auf 2.100) € sowie die Erhöhung der Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige  wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (35.000 € statt bisher 30.678 €) und der Obergrenze für die Umsatzsteuerpauschalierung (ebenfalls 35.000 € gegenüber 30.678 €) sein. Darüber hinaus gibt es etliche Erleichterungen beim Spendenabzug. 

Weitere Details  können Sie auf der Webseite der Bundesregierung nachlesen.