Emails richtig "unterschreiben"

Emails richtig "unterschreiben"

E-Mails und Fax-Sendungen von Unternehmen gelten seit dem 1.1.2007 in vielen Fällen als "Geschäftsbriefe". Empfänger haben dadurch erweiterte Informationsrechte.


 


Angaben über

  • Rechtsform und ggf. "Firma" des Absenders
  • Sitz des Unternehmens
  • Name des Unternehmers bzw. Geschäftsführers sowie ggf. über
  • Handelsregisternummer und Registergericht


gehören nun unter jede elektronische Nachricht. 


Da kommt der Pflichtangaben-Assistent der Münchner IT-Recht Kanzlei gerade recht: Nach dem Vorbild des bewährten Webimpressum-Assistenten klicken Sie sich mit Hilfe des schlichten Online-Generators im Handumdrehen das Muster eines rechtssicheren Info-Blocks zusammen:

(via Dr. Web )