Neue Abmahnfalle pixelio-Bilder?

Neue Abmahnfalle pixelio-Bilder?

Stockfoto-Seiten wie Pixelio erfreuen sich nicht ohne Grund großer Beliebtheit. Man findet eine reiche Bilderauswahl, mit der man seien Webseite aufhübschen kann ohne, dass man ein begnadeter Fotograf sein muss. Und das ganze ist auch noch kostenlos. Ein aktuelles Urteil des des Landgerichts Köln (Urteil vom 30.01.2014, Az.: 14 O 427/13) macht die Verwendung dieser Fotos jetzt aber zu einem Risiko. Der Grund: Obwohl die Nutzungsbedingungen von Pixelio vom Nutzer der Bilder eingehalten wurden. monierte das Gericht, dass die Fotos ohne Urheberhinweis direkt per URL aufrufbar waren. Solange dieses Urteil bestand hat, sollte man sich also die Nutzung solcher Bilder auf der eigenen Webseite gut überlegen.


Bei internet-law.de gibt es hierzu einen guten Kommentar.

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