Wichtig für Shop-Betreiber: "Button"-Lösung ab 1. August 2012 Pflicht

Wichtig für Shop-Betreiber: "Button"-Lösung ab 1. August 2012 Pflicht

Nachdem in den vergangenen Jahren viele Verbraucher Opfer von "Kostenfallen" im Internet wurden, hat der Gesetzgeber nun alle Shopbetreiber zu mehr Transparenz beim Online-Bestellvorgang verpflichtet.

Neu ist vor allem die Pflicht, den Bestell-Button so zu gestalten, dass der Verbraucher eindeutig erkennen kann, ob er eine zahlungspflichtige Bestellung abschickt. Dazu heißt es im Gesetz:

"Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist."

 

Ebenfalls ändert sich die Präsentation der wesentlichen Merkmale der Waren oder Dienstleistungen unmittelbar vor Abschluss der Bestellung. Diese Informationen müssen künftig in unmittelbarem Zusammenhang zur Bestellung über dem Bestell-Button stehen. Die bloße Angabe der Artikelbezeichnung genügt künftig nicht mehr! Alle anderen Informationen wie z.B. Lieferanschrift, Zahlungsart oder geltende AGB sollten daher künftig zu Beginn der Bestellübersicht platziert werden.

 

Diese neuen Vorgaben gelten ausschließlich für Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet anbieten.


Sie brauchen Unterstützung bei der technischen Umsetzung dieser neuen Gestaltungsregeln? Dann nehmen Sie doch unverbindlich mit uns Kontakt auf.