Neues Muster für Widerrufsbelehrungen

Neues Muster für Widerrufsbelehrungen

Wichtig für unsere Kunden, die einen Webshop betreiben: 

Am 12. März wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Neufassung wird am 1. April 2008 in Kraft treten.

Bei bestimmten Vertriebsarten, wie etwa dem Verkauf über das Internet, haben Verbraucher ein Widerrufsrecht, das teilweise durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen.

Die Frist beginnt jedoch nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher in Textform (etwa per E-Mail oder Telefax) über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt hat. Eine ordnungsgemäße Belehrung ist Voraussetzung dafür, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss erlischt.

Im Jahre 2002 hat das Bundesministerium der Justiz Muster für die Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht erarbeitet, die in zwei Anlagen zur BGB-Informationspflichten-Verordnung enthalten sind. Wenn diese Muster verwendet werden, gelten die Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches an eine Belehrung nach Meinung des BMJ als erfüllt. Allerdings steht es jedem Unternehmen frei, über ein bestehendes Widerrufs- oder Rückgaberecht zu belehren, ohne eines der Muster zu verwenden. In der Vergangenheit haben dagegen Gerichte vereinzelt die Auffassung vertreten, die bislang geltenden Muster genügten nicht sämtlichen Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und seien deshalb unwirksam. Deshalb kam es in letzter Zeit verstärkt zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Unternehmen, welche die Muster in ihrer bisherigen Fassung bei Fernabsatzgeschäften als Vorlage verwendet hatten. Mit der Neufassung der beiden Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung hat das Bundesministerium der Justiz auf die Bedenken reagiert. Die Änderung der Muster in der Verordnung sei unverzichtbar, um wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Verwendung der Muster kurzfristig die Grundlage zu entziehen.

Leider hat das BMJ nicht, wie von vielen Kritikern gefordert, die Belehrung als formelles Gesetz statt als Rechtsverordnung erlassen, um den Gerichten die Möglichkeit zu nehmen, die Unwirksamkeit der Regelungen auszusprechen. Dies ist vom BMJ erst in einem zweiten Schritt angedacht und wird noch einige Zeit dauern.

Für Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern entsprechen, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008. Den aktuellen Text der Verordnung können Sie unter www.bmj.de /bgbinfovo herunterladen.