Blog

Recht
Seit dem 1. August 2006 fördert die Bundesagentur für Arbeit Gründungswillige mit einem sogenannten Gründungszuschuss. Das neue Förderinstrument richtet sich an alle Existenzgründer, die Arbeitslosengeld beziehen und sich beruflich selbstständig machen wollen. Die maximale Förderdauer beträgt 15 Monate.