Recht

Emails richtig "unterschreiben"

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E-Mails und Fax-Sendungen von Unternehmen gelten seit dem 1.1.2007 in vielen Fällen als "Geschäftsbriefe". Empfänger haben dadurch erweiterte Informationsrechte.   Angaben über
  • Rechtsform und ggf. "Firma" des Absenders
  • Sitz des Unternehmens
  • Name des Unternehmers bzw. Geschäftsführers sowie ggf. über
  • Handelsregisternummer und Registergericht
gehören nun unter jede elektronische Nachricht.  Da kommt der Pflichtangaben-Assistent der Münchner IT-Recht Kanzlei gerade recht: Nach dem Vorbild des bewährten Webimpressum-Assistenten klicken Sie sich mit Hilfe des schlichten Online-Generators im Handumdrehen das Muster eines rechtssicheren Info-Blocks zusammen:
(via Dr. Web )   https://www.it-recht-kanzlei.de/?id=generator
http://www.net-and-law.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php