Zuschuss für Existenzgründer und -gründerinnen

Zuschuss für Existenzgründer und -gründerinnen

Seit dem 1. August 2006 fördert die Bundesagentur für Arbeit Gründungswillige mit einem sogenannten Gründungszuschuss. Das neue Förderinstrument richtet sich an alle Existenzgründer, die Arbeitslosengeld beziehen und sich beruflich selbstständig machen wollen. Die maximale Förderdauer beträgt 15 Monate.


Ob diese Fördermöglichkeit für Sie in Frage kommt, erfahren Sie von Ihrer zuständigen Arbeitsagentur. Weitere Details können Sie auf den Web-Seiten der Bundesagentur für Arbeit nachlesen